Deutscher Musikautor*innenpreis – Nominierung für 2023

15.06.2022

Der Deutsche Musikautor*innenpreis wird 2023 zum 14. Mal verliehen. Welche*r Komponist*in hat unvergessliche Melodien geschaffen? Welche*r Textdichter*in kreiert bleibende Worte? Der Deutsche Musikautor*innenpreis holt die Musikschaffenden auf die Bühne, die die Musikkultur in Deutschland geprägt und beeinflusst haben. Entscheiden Sie mit, wem die Auszeichnung 2023 gebühren soll.

Die Preiskategorien 2023

  • Komposition Audiovisuelle Medien/Hörspiel (Sparte U)
  • Komposition Rock/Pop (Sparte U)
  • Komposition Weltmusik (Sparte U)
  • Komposition Orchester (Sparte E)
  • Komposition Experimentelle Musik/Elektronik (Sparte E)
  • Text Hip-Hop (Sparte U)
  • Text Kleinkunst/Liedermacher*in/Chanson (Sparte U)
  • Lebenswerk (Sparte U)
  • Nachwuchspreis (Sparte U)
  • Nachwuchspreis (Sparte E)

Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen läuft am 15. Juni 2022 um 24 Uhr ab.

Vorgeschlagen werden können ausschließlich GEMA Mitglieder. Vorschläge für Nominierungen können GEMA Mitglieder und Berufsverbände einreichen. 

Bitte beachten Sie, dass Selbst-Nominierungen laut Statut leider nicht berücksichtigt werden können.

Ein Nominierungsvorschlag sollte Folgendes enthalten:

  • die Angabe der Kategorie, für die die Nominierung eingereicht wird
  • eine kurze Begründung der Nominierung 
  • eine Kurzbiografie der/des Nominierten 
  • Referenzen: Hör- und Textbeispiele als Links zu Websites (ggf. auch postalisch, z. B. in Form von CDs, Hörproben, DVDs, Partituren – eingesendetes Material wird nicht zurückgeschickt)

Alle Informationen zum Preis finden Sie unter www.musikautorinnenpreis.de

GEMA
Kommunikation – Deutscher Musikautor*innenpreis
Rosenheimer Str. 11
81667 München